Anforderung Depotbestätigung

für die Teilnahme (Stimmrecht) an der Hauptversammlung

In Zusammenhang mit der Erstellung der Depotbestätigung sind Fristen zu beachten. Entscheidend für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist der Nachweisstichtag. Dieser liegt 10 Tage vor dem Hauptversammlungstermin. Eine Kopie dieser Depotbestätigung wird bis spätestens 3 Bankwerktage vor der Hauptversammlung der AG zugesandt. Der Aktionär muss diese Depotbestätigung beim Besuch der Hauptversammlung vorweisen, um stimmberechtigt zu sein.

Ausstellung der Depotbestätigung für..

Ausstellung der Depotbestätigung für...

Anrede

Der Konto- und Depotinhaber beauftragt die Bank Direkt, spätestens 4 Bankwerktage vor der Hauptversammlung, die Depotbestätigung der genannten Aktie - die auf dem Kundendepot liegt - zu besorgen. Die Anforderung wird unverzüglich weitergegeben. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Depotbestätigung bei Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung einlangt.

Bitte beachten Sie, dass teilweise Unternehmen im Fall einer Übertragung der Stimmrechte an eine andere Person eigene Vollmachten verlangen. Diese werden auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die bevollmächtigte Person muss in diesem Fall die Depotbestätigung der bankdirekt.at und die Vollmacht zur Hauptversammlung mitnehmen.

Für die Depotbestätigung verrechnen wir laut Konditionenblatt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Hauptversammlung.

Das Versenden des Formulars ist in 8 Sek. möglich.