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Empfängerüberprüfung in Mein ELBA - mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen

Empfängerüberprüfung in Mein ELBA

Neu ab 09. Oktober 2025: Bei Ihren Überweisungen (SEPA und SEPA-Echtzeit) wird automatisch geprüft, ob der Empfängername (Name Konto-Inhaber:in) und die IBAN übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht oder nur teilweise überein, erhalten Sie entsprechende Hinweise. So erkennen Sie frühzeitig Unstimmigkeiten – und Ihr Geld bleibt sicher.

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Falsche Überweisungen und Betrugsversuche passieren schneller als man denkt.

Die Empängerüberprüfung sorgt dafür, dass Ihre Zahlungen sicher bei dem:der richtigen Empfänger:in ankommen. Bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung wird vor der Zahlungsfreigabe automatisch geprüft, ob der angegebene Empfängername (Kontoinhaber:in) mit der IBAN übereinstimmt – so werden Fehlüberweisungen zuverlässig vermieden.

Automatische Prüfung

Schnell, kostenfrei und für Sie ohne zusätzlichen Aufwand.

Rechtzeitiger Warnhinweis

Stimmen Empfängername und IBAN nicht überein, erhalten Sie einen Hinweis.

Mehr Sicherheit

So senden Sie Zahlungen sicher an den:die richtige:n Empfänger:in.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

So funktioniert die Empfängerüberprüfung

Ab dem 09. Oktober 2025 gelten für Ihre Überweisungen in Mein ELBA (SEPA- und SEPA-Echtzeitüberweisung) folgende Neuerungen:

  • Schritt 1 - Eingabe der Empfängerdaten: Beim Ausfüllen Ihrer Überweisung in Mein ELBA geben Sie wie gewohnt den Namen des:der Emfpfänger:in sowie die IBAN an.
  • Schritt 2 - Empfängerdaten werden geschickt: Die Empfängerdaten (Name und IBAN) werden an die Empfängerbank geschickt.
  • Schritt 3 - Check durch die Empfängerbank: Ab 09. Oktober 2025 prüft die Empfängerbank, ob Name und IBAN zusammenpassen.
  • Schritt 4 - Rückmeldung in Mein ELBA: Passen Name und IBAN zusammen, wird die Überweisung gestartet. Stimmen Name und IBAN nur teilweise oder gar nicht überein, erhalten Sie entsprechende Hinweise.

Wichtige Hinweise nach der Empfängerüberprüfung und was sie bedeuten

Icon Empfängerüberprüfung Check

Die Empfängerdaten stimmen überein

In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun:

  • Der angegebene Empfängername stimmt mit dem:der bei der IBAN hinterlegten Kontoinhaber:in überein.
  • Sie erhalten keinen gesonderten Hinweis.
  • Sie können Ihre Überweisung wie gewohnt durchführen.
Icon Empfängerüberprüfung Achtung

Die Empfängerdaten stimmen teilweise überein

Sie erhalten den Hinweis: „Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nahezu überein.“

  • In diesem Fall wird zusätzlich die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens zurückgeliefert: "Meinten Sie..."  Einfach auf "Name übernehmen" klicken und Überweisung absenden.
  • Tipp: Um Tippfehler zu vermeiden, übernehmen Sie den korrekten Namen direkt von der Rechnung oder verwenden Sie, wenn vorhanden, den QR-Code.
Icon Empfängerüberprüfung hat nicht funktioniert

Die Empfängerdaten stimmen nicht überein

Sie erhalten den Hinweis: "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nicht überein."

  • Wenn Sie die Überweisung trotz fehlender Übereinstimmung freigeben, kommt es zwar zu keinen Ablehnungen, das Geld kann jedoch am falschen Empfängerkonto landen.
  • Tipp: Überprüfen Sie Ihre Eingaben auf Tippfehler, übernehmen Sie den Empfängernamen direkt von der Rechnung oder verwenden Sie einen QR-Code, wenn vorhanden. Brechen Sie die Überweisung ab, wenn Sie einen Betrug vermuten.
Icon Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden

Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden

Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (z.B. bei Sparkonten).
  • Das Empfängerkonto ist geschlossen.
  • Es besteht ein technisches Problem.
  • Das Empfängerkonto wird bei einer Bank geführt, welche das Service der Empfängerüberprüfung (noch) nicht unterstützt.

Wissenswertes zur Empfängerüberprüfung

Unsere Empfehlungen

  • Empfängernamen direkt von der Rechnung übernehmen
  • Falls vorhanden, QR-Code auf der Rechnung verwenden
  • Bei nahezu Übereinstimmung: den korrekten Namen aus dem System übernehmen 
  • Bei Zweifeln: Empfänger:in kontaktieren oder Daten mit der Rechnung abgleichen
  • Tippfehler prüfen

Sicherheitshinweise

Die Empfängerüberprüfung ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme – ersetzt aber keine sorgfältige Datenkontrolle. Bitte beachten Sie weiterhin:

  • Keine Links zu Login-Seiten aus E-Mails, SMS etc. anklicken
  • Zahlungsdaten immer prüfen (Betrag, IBAN)
  • pushTAN-Codes nicht weitergeben – auch keine Screenshots

Ausnahmen der Empfängerüberprüfung

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisung auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)

Empfängerüberprüfung in Mein ELBA - kompakt erklärt im Video

Häufige Fragen zur Empfängerüberprüfung

Bei der Empfängerüberprüfung wird der Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um Fehlüberweisungen zu verhindern. 

Die Empfängerüberprüfung wird in Mein ELBA/der Mein ELBA-App vor der Autorisierung der Zahlung automatisch im Hintergrund aufgerufen. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie als Kund:in.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen dann im Zuge der Überweisung angezeigt und Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung durchführen möchten oder nicht.  

Die Empfängerüberprüfung gilt für alle SEPA-Zahlungen innerhalb der EU (Standardüberweisung und Express Überweisung).

Länder mit nationaler Währung EUR bieten die Empfängerüberprüfung per 09.10.2025 an. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zur Prüfung für EU-Länder mit anderen nationalen Währungen ab 09.07.2027.

Die Empfängerüberprüfung gilt nur für Zahlungskonten, weshalb z.B. Sparkonten oder Kreditkonten davon ausgenommen sind. 

Weiters wird für SEPA-Lastschriften und Überweisungen außerhalb EU/EWR keine Empfängerüberprüfung angeboten.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung beeinflusst Sie in Ihrem Überweisungsprozess grundsätzlich nicht. Es kommt zu keinen Ablehnungen, wenn Sie die Zahlung trotz negativem Prüfergebnis ausführen. 

Achtung: In diesem Fall kann die Autorisierung dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. Über diese Risiken werden Sie von Ihrer Bank informiert!